Organisatorisches zur Verhaltenstherapie

Nachfolgend beschreibe ich Ihnen die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Therapie (gemäß Psychotherapierichtlinie für gesetzlich Krankenversicherte). Gerne erläutere ich Ihnen diese auch telefonisch oder beim ersten vereinbarten Termin.

An eine Psychotherapeutische Sprechstunde schließt sich entweder eine Probatorische Phase mit anschließender Richtlinienpsychotherapie an (Kurzzeit- oder Langzeittherapie), alternativ beginnt eine Akutbehandlung oder aber wir stellen fest, dass Sie keine ambulante psychotherapeutische Versorgung benötigen. Im Falle einer Langzeittherapie können die letzten Stunden als Rezidivprophylaxe über einen längeren Zeitraum gestreckt werden (falls zuvor beantragt).

Generell gilt: bevor Sie sich für eine Therapie in meiner Praxis entscheiden, können wir gemeinsam in einem oder mehreren Terminen klären, ob Sie sich bei mir mit ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen und ob dieses dann im Rahmen einer Verhaltenstherapie auf Kosten Ihrer Krankenkasse behandelt werden kann.

Ich biete Ihnen übrigens ausschließlich die Möglichkeit einer Einzeltherapie an. Nach wie vor ist die Einzeltherapie die sinnvollste Möglichkeit, um auf Ihr persönliches Krankheitsbild und Ihre individuellen Ziele einzugehen. Sollten sich im Therapieverlauf Interventionen in einer Gruppe zusätzlich als sinnvoll erweisen, werden wir dafür gemeinsam Möglichkeiten finden.

Eine Übersicht der Versorgungsangebote in meiner Praxis finden Sie im Bereich „Service“ unter Downloads.

Ablauf und Kosten einer Verhaltenstherapie für gesetzlich Krankenversicherte

Meine Praxis arbeitet ausschließlich nach dem Bestellprinzip, d.h. für ein erstes Gespräch ist in jedem Fall ein vorher verbindlich vereinbarter Termin notwendig. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter „Kontakt“.

Zum ersten Termin bei mir reicht die Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte, falls vorhanden können Sie aber auch eine ärztliche Überweisung mitbringen und gegebenenfalls den Nachweis, dass Sie bereits woanders mindestens 50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde absolviert haben. Bei Vereinbarung weiterer Termine ist dann die Krankenversichertenkarte jeweils beim ersten Termin in einem neuen Quartal erneut vorzulegen.

Die Kosten von Psychotherapeutischer Sprechstunde und ggf. anschließender Probatorik werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Falls sich dabei die Notwendigkeit anschließender psychotherapeutischer Behandlung ergibt, werden diese Kosten ebenfalls komplett übernommen, sofern die Behandlung gegenüber der Kasse beantragt bzw. angezeigt wurde und weitere erforderliche Bedingungen erfüllt sind, die ich gemeinsam mit Ihnen in der Anfangsphase kläre.

Verhaltenstherapie für privat Krankenversicherte

Selbstverständlich können Sie auch als privat Krankenversicherter psychotherapeutische Leistungen in meiner Praxis in Anspruch nehmen.

Da die Bedingungen für eine Psychotherapie bei den privaten Krankenkassen aber sehr verschieden von denen der gesetzlichen Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen dringend, VOR einem ersten Termin bei mir Erkundigungen über den eigenen Tarif und die notwendigen Bedingungen und Formalitäten für eine Verhaltenstherapie einzuholen.